Auf dieser Seite möchten wir Ihnen kurz ausgesuchte Begriffe aus der Zahntechnik erklären.
Was ist eine totale Kunststoffprothese?
Eine totale Kunststoffprothese ist ein herausnehmbarer Zahnersatz zur Wiederherstellung der Kaufunktion unbezahnter Kiefer. Die Prothesenbasis besteht vollständig aus zahnfleischfarbenem Kunststoff. Die Basen bedecken im Oberkiefer den Gaumen und den unbezahnten Kieferkamm, im Unterkiefer nur den unbezahnten Kiefer (es verbleibt Platz für die Zunge). Auf der Prothesenbasis befindet sich ein Zahnkranz aus konfektionierten, industriell hergestellten Kunststoff- oder Keramik-Einzelzähne
Die Zähne werden bei der Anfertigung der Prothese nach Ihrem Biss, der Mundgröße und nicht zuletzt Ihrem Zahnfarbwunsch angepasst.
Wir bieten Ihnen außerdem die Möglichkeit, eine Einlagefüllung aus Gold in einem oder mehreren künstlichen Front- bzw. Seitenzähnen einzuarbeiten oder Zähne und Basis individuell zu charakterisieren, um den Eindruck eines natürlichen Zahnbestandes zu verstärken.
Was versteht man unter Kombinationsprothetik?
Unter Kombinationsprothetik versteht man die Kombination von herausnehmbaren und festsitzenden Zahnersatz. Sie kommt zum Einsatz, wenn mehrere Zähne fehlen und eine festsitzende Versorgung nicht oder nur sehr eingeschränkt möglich ist.
Die einfachste Form der Kombinationsprothetik ist ein Klammermodellguss auf Kronen. Viel besser bewährt haben sich so genannte Doppelkronen oder Teleskope. Sie haben die längste Lebensdauer und auch der Verlust einzelner Zähne führt nicht zum Totalausfall der Konstruktion.
Vom Prinzip her funktionieren diese Kronen wie zwei Hütchen übereinander. Die Primärkrone aus Metall oder Zirkonoxid wird auf dem natürlichen Zahn oder einem Implantat verankert. Darüber kommt ein exakt passendes zweites Hütchen, wahlweise wieder in gegossenem Metall oder als galvanisch aufgetragene Schicht, das präzise und mit einer definierten Haltekraft an der Primärkrone anliegt. Darüber wird dann die fehlende Zahnsubstanz ergänzt und die fehlenden Zähne mit Kunststoff an einer Metallbasis befestigt.
Diese natürlichste Art der Rekonstruktion hat sich leider nur in hochtechnisierten Staaten mit professionell ausgebildeten Zahntechnikern durchgesetzt, ist weltweit aber unter dem Namen „German Crown“ bekannt und beliebt. Die Herstellung der Sekundärkronen mittels Galvanotechnik erlaubt ein beinahe verschleißfreies Gleiten der beiden Kronen gegeneinander. So wird die Reibung minimiert und eine lang andauernde hydraulische Haftung bleibt erhalten.
Was ist eine Modellgussprothese?
Bei eine Modellgussprothese, kurz (MOG → "auf dem feuerfestem (MO)dell ge(G)ossen"), werden die zu ersetzenden Zähne mit Hilfe von konfektionierten Kunststoff- oder Keramik- Zähnen, eines zahnfleischfarbenen Sattelanteils (zur Ergänzung des Kieferkammes) und einer dünnen metallischen Gaumenplatte im Oberkiefer bzw. eines schmalen Bügels aus Metall im Unterkiefer ergänzt.
Die Befestigung im Mund erfolgt unter Verwendung vermessener, passgenau gegossener, auf den Restzähnen abgestützter Klammern. Die exakte Passung der Modellgussklammer an den Restzähnen belastet diese achsengerecht und die gute Durchspülbarkeit des Restzahnbestandes bieten eine Aussicht auf eine moderate Schonung des Restgebisses, der Schleimhaut, des Kiefers und des Kieferknochens.
Optisch bleiben die Klammern jedoch meist sichtbar und zeigen somit deutlich, dass es sich um einen Zahnersatz handelt. Auch bei totalen Prothesen (s.o.) kann bei erhöhter Bruchgefahr eine Modellgussbasis eingearbeitet werden. Das Material für das herausnehmbare Modellgussgerüst ist eine Chrom-Kobald-Molybdän-Legierung moderne edelmetallfreie Dental-Legierungen auf Chrom/Kobalt - Basis sind mindestens genau so mundbeständig wie Edelmetall-Legierungen.
Was ist ein Implantat?
Implantate kann man als künstliche Zahnwurzeln bezeichnen, welche vom Zahnarzt oder dem Kieferchirurgen bei einer kleinen Operation in den Kiefer eingesetzt werden. Sie bestehen in der Regel aus Titan und sind an der Kontaktfläche zum Kieferknochen speziell oberflächenbehandelt, um nach einer Einheilphase von 3 bis 6 Monaten fest mit dem Knochen zu verwachsen. Auf dem durch die Mundschleimhaut herausschauenden Implantatkopf wird nach der Abheilphase der Implantataufbau (künstlicher Zahnstumpf) verschraubt. Auf diesem Stumpf wird der Zahnersatz fest oder herausnehmbar verankert.
Mit Hilfe von Implantaten kann festsitzender Zahnersatz (Kronen, Brücken)oder herausnehmbarer Zahnersatz (Teil- und Vollprothesen) befestigt werden. Wird eine Zahnlücke mit einer implantatgetragenen Krone geschlossen, werden die Nachbarzähne geschont, da an ihnen nicht wie bei einer Brücke geschliffen werden muss. Implantate bedeuten gerade für Patienten mit vormals schlecht haltendem Ersatz eine deutliche Verbesserung der Lebensqualität durch den komfortabel und sicher darauf befestigten Zahnersatz. Implantate sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung nur in eng eingegrenzten Indikationen vorgesehen (Ausnahmefälle sind zahnbegrenzte Einzelzahnlücken bei völlig gesunden Nachbarzähnen oder atrophierte zahnlose Kiefer)